AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot auf Permakultur – Campus oder alternativ der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Permakultur – Campus Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Permakultur – Campus nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Permakultur – Campus.

2. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von Permakultur – Campus nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die Haftpflichtversicherung von Permakultur – Campus tritt nur bei durch ReferentInnen bedingte Schäden in Kraft.

3. Vertragsabschluß
Auftrag bzw. Teilnahme ist nur dann verbindlich, wenn Permakultur – Campus die schriftlich dargelegte Bestätigung des Auftraggebers vorliegt (oder Bezahlung des Auftrages) bzw. die Unterschrift des Teilnehmers bei der Veranstaltung erfolgt (offener Termin).

4. Veranstaltungsablauf
Die Kursteilnahme ist in der Regel nur für die in der Programmbeschreibung unter Permakultur – Campus genannten Zielgruppen möglich. Extra-Absprachen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung von Permakultur – Campus. Die Wartezeit des/der Referenten am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 10 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus. Alle (bis auf extra gekennzeichnete) Veranstaltungen sind inhaltlich auf die Vermittlung von thematischen Grundkenntnissen ausgelegt.
Während einer Permakultur – Campus-Veranstaltung gemachte Fotos dürfen seitens Permakultur – Campus zu Werbezwecken verwendet werden.
Bitte bringen Sie keine lebenden Tiere mit zur Veranstaltung.

5. Mitwirkungspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmern oder Aufsichtspflichtigen bzw. dem Auftraggeber. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Permakultur – Campus ist nur verantwortlich für den inhaltlichen Ablauf des Programmes.

6. Zahlungsbedingungen (Sondertermine)
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme auf das Konto von Permakultur – Campus zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten angeboten. Somit wird das vereinbarte Vertragsverhältnis rechtskräftig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Permakultur – Campus berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

7. Stornoregelungen
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme kann Permakultur- Campus folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
mehr als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25%
6. – 13. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50%
ab 5. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.

8. Veranstaltungsausfall
Sollte eine Veranstaltung von Permakultur – Campus aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits angemeldeten Teilnehmer einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

9. Nutzungsrechte
Die von Permakultur – Campus angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Permakultur – Campus und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 14.12.2013